Der direkte oder indirekte Verkauf von Waren oder Dienstleistungen in einem lizenziertem System wird als Franchising bezeichnet. Franchisesysteme in der Gastronomie sind in Deutschland in den vergangenen Jahren insbesonders durch große Fastfood – Ketten bekannt geworden.
Franchisegeber ermöglichen, die in der Regel regional begrenzte Nutzung eines vorgegebenen Geschäftssystems.
Hierfür entrichtet der Franchisenehmer eine einmalige und darüber hinaus häufig eine monatliche Zahlung für die Vermittlung von Fachwissen und Know how. Der Franchisegeber organisiert die Ausbildung des Franchisenehmers und prüft und überwacht während der Einarbeitungsphase die Abläufe in dem neuen Unternehmen. Darüber hinaus stellt der Franchisegeber meistens Werbemittel, Muster und ein einheitliches Firmenlogo (Corporate Identity) zur Verfügung.
Franchise Gastronomie eröffnet Weg zur erfolgreichen Selbstständigkeit
Im Bereich der Franchise Gastronomie eröffnet sich in einigen Fällen auch die Möglichkeit über eine nebenberufliche Tätigkeit einzusteigen und einen nennenswerten Nebenverdienst zu erzielen. Viele neue Franchisenehmer – auch im Bereich der Franchise Gastronomie – haben allerdings schnell durch effektive Arbeit und Leistungsbereitschaft aus dem Nebenerwerb einen Haupterwerb gemacht. Große Chancen bestehen in der Franchise Gastronomie gerade dann, wenn der Franchisegeber durch überregionale und einheitliche Werbekampagnen Aufmerksamkeit erzielt. Denn Franchising ermöglicht die Nutzung eines bekannten Logos und Markennamens und bietet sowmit spannende Geschäftsideen in der Gastronomie.
Organisationstalent und Erfolgswille in der Franchise Gastronomie erforderlich
Bei Franchisesystemen in der Gastronomie sind die Personen, die den Willen zum Erfolg, das Durchstehvermögen und das erforderliche Organisationstalent besitzen, angesprochen. Freude am Umgang mit Menschen und der Kontakt zu Menschen sollte für den Franchisenehmer bei der Existenzgründung in der Gastronomie selbstverständlich sein.
Der Franchisenehmer hat den Status eines rechtlich selbstständigen Unternehmers. Damit handelt er in allen Fragen der Franchisefinanzierung sowie allen rechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich.